Kreisabschied, der

[1768] Der Kreisabschied, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Abschied, d.i. ein Beschluß, welchen die Stände eines Reichskreises ehe sie aus einander gehen, abfassen und unterzeichnen; der Kreis Receß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1768.
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