Kriegs-Commissarius, der

[1787] Der Krīegs-Commissārius, des -rii, plur. die -rii, ein landesfürstlicher Commissarius, welchem ein oder mehrere den Krieg oder das Kriegsheer betreffende Geschäfte aufgetragen sind; z.B. die Musterung der Truppen, Hebung der Kriegssteuern, Anschaffung der Lebensmittel u.s.f. Das Krīegs-Commissariāt, oder die Krīegs-Commissiōn, das Collegium solcher Personen. In manchen Ländern hat man auch einen General-Kriegs-Commissarium, welcher den Vorsitz in dem Kriegs-Commissariate hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1787.
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