Kunstkammer, die

[1834] Die Kunstkammer, plur. die -n, ein Zimmer, in welchem nicht nur allerley Werke der bildenden Künste, sondern überhaupt künstliche zum Vergnügen gereichende Arbeiten aufbehalten werden. Der Vorgesetzte einer solchen Sammlung wird der Kunstkämmerer genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1834.
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