Landstadt, die

[1895] Die Landstadt, plur. die -städte. 1) Eine zu einem Lande, d.i. Provinz, gehörige, dem Landesherren der Provinz unterworfene Stadt, eine Municipal-Stadt; zum Unterschiede von einer Reichsstadt. 2) Zuweilen führen auch dem Landesherren unmittelbar unterworfene Städte den Nahmen der Landstädte; zum Unterschiede von den Amtsstädten oder adeligen Städten. 3) In manchen Ländern werden die kleinern Städte außer den Hauptstädten Landstädte genannt, weil man sie gewisser Maßen mit zu dem flachen Lande, so fern dasselbe der Stadt in engerer Bedeutung entgegen gesetzt ist, rechnet. 4) Eine in dem festen Lande gelegene Stadt; zum Unterschiede von einer Seestadt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1895.
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