Landtafel, die

[1896] Die Landtafel, plur. die -n. 1) Eine jetzt größten Theils veraltete Benennung einer Landkarte. 2) Das Archiv eines Landes, der Landstände, oder auch nur eines Landgerichtes, und das zu dessen Aufsicht verordnete Collegium; doch nur in einigen Ländern. So ist in Böhmen die Landtafel die Kanzelley des größern Landgerichtes, wo die Landtagsschlüsse und alle öffentliche Handlungen niedergeschrieben und aufbehalten werden. In dem Fürstenthume Troppau befindet sich außer dem Landrechte und der Landeshauptmannschaft noch eine fürstliche Landtafel. Die kaiserlich königliche Nieder-Österreichische Landtafel zu Wien ist mit einem Registrator, einem Vice-Registrator und andern Beamten besetzt. 3) Eine Landes-Matrikel, d.i. ein öffentliches, obrigkeitliches Verzeichniß, worin die Rittergüter eines Landes nach ihren Besitzern, Erben, Schulden u.s.f. verzeichnet werden; auch nur in einigen Gegenden, besonders in Böhmen, wo sie auch das Landhandelsbuch, in andern Ländern aber nur das Landbuch genannt wird. Auch in Baiern ist eine solche Matrikel unter dem Nahmen der Landtafel bekannt. S. Tafel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1896.
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