Landtafel

[96] Landtafel, 1) Kanzelei (Archiv, Registratur) eines Landes, der Landstände, od. auch nur eines Landgerichts; 2) öffentliches, obrigkeitliches Verzeichniß, worin die Rittergüter eines Landes, nach ihren Besitzern, Erben, Steuern, Schulden etc. verzeichnet werden; daher auch, weil der Besitz zur Landstandschaft berechtigt, 3) Verzeichniß der landtagsfähigen Güter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 96.
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