Längen

[1902] Längen, verb. reg. welches das Activum des vorigen Neutrius wenigstens in einigen Bedeutungen ist. 1. Lang machen, in die Länge ausdehnen, erstrecken; wo es doch nur noch in einigen Fällen des gemeinen Lebens üblich ist. 1) Bey den Bäckern wird der Teig gelänget, wenn er mit dem Längeholze gewalzet und dadurch in die Länge ausgedehnet wird. Auch die Metallarbeiter längen ein Metall, wenn sie es vermittelst des Hammers in die Länge ausdehnen. 2) In der Seefahrt wird gespanntes Tauwerk gelänget, wenn es der Länge nach nachgelassen, lockrer gemacht wird. 3) Im Bergbaue wird eine Grube oder ein Ort gelänget, wenn sie in die Länge getrieben oder fortgesetzet werden. S. Längort. 4) Eine Brühe längen, in den Küchen einiger Gegenden, sie länger, d.i. dünner machen. 2. In der Landwirthschaft Thüringens heißt einen Acker längen, ihn der Länge nach theilen, im Gegensatze des Strümpfens, der Theilung in die Quere. Wo keine Gränzesteine vorhanden sind, müssen die Anstößer in streitigen Fällen mit einander längen, d.i. das streitige Stück Ackers der Länge nach mit einander theilen.

So auch die Längung. In der anständigern Sprechart ist in den vier ersten Fällen dafür verlängern üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1902.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: