Lautbar

[1947] Lautbar, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in der figürlichen Bedeutung des Wortes laut üblich ist, mehrern bekannt, wovon mehrere sprechen. Dieß ist bald lautbar worden und vor den König kommen, 2 Macc. 1, 33. Herr Stosch bemerkt ganz richtig, daß lautbar einen geringern Grad des öffentlichen bekannt werdens anzeige, als ruchtbar. Indessen ist doch ersteres im Oberdeutschen am üblichsten, und möchte in der edlen Schreibart der Hochdeutschen wohl nicht leicht vorkommen. Opitz gebraucht es noch in der völlig veralteten eigentlichen Bedeutung des Wortes laut, dem Gehöre merkbar:


Der Himmel soll vor Lust erklingen,

Der Erden Bau aus Freuden springen,

Die See und Fische lautbar seyn,

Opitz, Ps. 97.


Laßt eure Stimme lautbar seyn,

Opitz, Ps. 98.


Anm. Im Nieders. im figürlichen Verstande luudbarig, luudbördig, bey dem Ottfried und andern ältern Oberdeutschen Schriftstellern lutmar, lautmer, lutbrecht; erstens entweder aus einer nicht ungewöhnlichen Verwechselung des b und m, oder auch von Mar, Mähre, Erzählung. Im Oberdeutschen hat man davon auch das Zeitwort verlautbaren, bekannt machen, und bekannt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1947.
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