Lehenpferd, das

[1976] Das Lēhenpfrd, Lehnpfêrd, Lehenspfêrd, Lehnspfêrd, des -es, plur. die -e, dasjenige Pferd, welches ein Lehenmann dem Lehenherren zu dessen Dienste zu halten verpflichtet ist. Besonders, ein solches Pferd, welches von adeligen Lehengütern zu Kriegsdiensten gehalten, oder mit Gelde vergütet wird, da es denn auch das Ritterpferd heißt. In beyden Fällen muß es mit einem Lehn- oder Miethpferde nicht verwechselt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1976.
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