Lehensgebühr, die

[1977] Die Lehensgebühr, oder Lehnsgebühr, plur. inus. oder auch die Lehnsgebühren, sing. inus. die Gebühr, oder Gebühren, welche dem Lehenherren oder dessen Beamten bey Empfangung der Lehen entrichtet werden; das Lehengeld. S. Lehenware.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1977.
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