Mahl (1), das

[20] 1. * Das Mahl, des -es, plur. die -e, ein Wort, welches ehedem eine jede Verbindung, eine Vereinigung, einen Vertrag bedeutete, in engerer Bedeutung aber ein eheliches Verlöbniß und dessen Vollziehung. Angels. Mala, Isländ. Maele, Schwed. Mål. Es ist in dieser Bedeutung veraltet, hat aber noch die Zusammensetzungen Gemahl, Mahlschatz und Vermählen zurück gelassen, S. diese Wörter. Schilter leitet dieses Mahl von Mahl, eine Zusammenkunft, Ihre aber von dem folgenden Mahl, die Sprache, Rede, ein mündlicher Vertrag her. Allein bey dem Worte Gemahl ist schon gezeiget worden, daß es von machen abstamme, so fern es ehedem in engerer Bedeutung verbinden bedeutete, welches durch den starken Hauchlaut, welcher in Gemächt für Gemahl und gemächeln, vermächeln für vermählen, ehedem üblich war, bestätiget wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 20.
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