Mannlehen, das

[62] Das Mannlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen oder Lehengut, worin nur allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben, zum Unterschiede von einem Weiberlehen,[62] welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann. Von Mann, eine Person männlichen Geschlechtes. Nieders. Manneguut. 2) So fern Mann ehedem auch einen Vasallen überhaupt ohne Unterschied des Geschlechtes bedeutete, schließt Mannlehen in einigen Gegenden, z.B. im Fuldischen, das weibliche Geschlecht nicht aus, obgleich dieses erst nach Abgang des männlichen zur Erbfolge kommen kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 62-63.
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