Meier (3), der

[153] 3. Der Meier, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Meierinn, ein sehr altes Wort, welches überhaupt eine Person bedeutet, welche mehr als andere ist, andern Personen ihrer Art, oder auch wohl einer Sache vorgesetzet ist. Bey dieser sehr allgemeinen Bedeutung ist es denn kein Wunder, daß dieses Wort von je her von sehr mancherley Arten solcher Vorgesetzten gebraucht worden. Die vornehmsten sind folgende. 1) * Der Major Domus oder Comes Palatii der Fränkischen Könige, der oberste Pfalzgraf, kommt in den mittlern Zeiten sehr oft unter dem Nahmen des Meiers, Hausmeiers vor. Noch in dem Schwabenspiegel heißt der Churfürst von der Pfalz des heil. Reiches obrister Richter und Haußmeier. In den folgenden Zeiten wurde derjenige vornehme Hofbeamte, welcher jetzt unter dem gleichbedeutenden Nahmen des Hofmeisters bekannt ist, Meier und Hausmeier genannt. In dem mittlern Lat. und zwar schon in dem Salischen Gesetze, wachte man aus diesem Meier Major, obgleich andere es umkehren, und das Deutsche von dem Lateinischen Worte ableiten wollen. S. die Anmerkung. In beyden Bedeutungen ist es jetzt im Deutschen veraltet. 2) In den Städten war der Meier, eine der vornehmsten obrigkeitlichen Personen, welche die hohe Gerichtbarkeit ausüber, und mit den Vögten und Schuldheißen bernahe einerley Amt und Würde hatte, zuweilen aber noch von denselben verschieden war; im mittlern Lat. Major villae. In diesem Verstande kommt es noch in einigen Städten vor. So hatte in Aachen vor nicht gar langer Zeit, und vielleicht noch jetzt, der Vogt die peinliche, der Meier aber die bürgerliche Gerichtbarkeit mit den Polizeysachen zu besorgen. In vielen Städten Frankreichs und Englands ist eine solche obrigkeitliche Person unter dem Nahmen des Maire, Mayor, gleichfalls noch bekannt. 3) Der Vorgesetzte der Landwirthschaft so wohl einer ganzen Gegend, als auch eines einzelnen Landgutes, wo es ehedem von mehrern Arten solcher Vorgesetzten gebraucht wurde, und zum Theil noch gebraucht wird. Besonders pflegt man einen Vorgesetzten eines Land- oder Feldgutes, auch wenn es nur ein Bauergut ist, welcher gegen einen jährlichen Lohn die Aufsicht über den Feldbau führet, und der oberste unter den Knechten ist, in vielen Gegenden einen Meier oder Hofmeier zu nennen. An andern Orten heißt er Vogt, Feldvogt, Schirrmeister, in Böhmen Schaffner, in Pommern Statthalter, in Meißen aber Hofmeister, S. dieses Wort. Die Vorgesetzte der Mägde eines Gutes, sie sey nun die Frau des Meiers oder nicht, wird alsdann die Meierinn, Hofmeierinn genannt. 4) In noch weiterer Bedeutung sind in vielen Gegenden, besonders Niedersachsens und Westphalens, die Meier Besitzer unfreyer Bauergüter, gewisse Erbzinsleute, welche ihr Meiergut oder ihren Meierhof nicht eigenthümlich, sondern nur als einen alle neun Jahre zu erneuernden Erbpacht besitzen, und dem Gutsherren einen gewissen festgesetzten Meierzins entrichten. Bey der Erneuerung des Meiergedinges, ingleichen bey Veränderung des Hauswirthes[153] und zuweilen auch des Gutsherren bezahlen sie wie andere Lehengüter den Weinkauf, oder wie er im Calenbergischen heißt, die Kurmede, und erhalten dafür einen neuen Meierbrief. Ein solcher Meier ist eben das, was an andern Orten ein Zinsbauer, Erbzinsbauer, im Oberdeutschen ein Gültebauer, im Hessischen ein Landsiedel u.s.f. genannt wird. Nach Maßgebung der Größe seines Gutes oder Hofes, wird er ein Vollmeier, oder Halbmeier, oder Kothsasse genannt. Daher die Zeitwörter bemeiern, mit einem solchen Meiergute versehen, abmeiern, einen Meier seines Gutes entsetzen u.s.f.

Anm. Dieses Wort hat, so wie Meister, alles Ansehen eines echten alten Deutschen Wortes. Es ist von dem alten ma, mä, meh, groß, mehr, und der Ableitungssylbe -er, eine, männliche Person oder ein Ding, zusammen gesetzet, und bedeutet überhaupt, einen Vorgesetzten, folglich auch, wie in der vierten Bedeutung, den Vorgesetzten eines Bauergutes, wovon ein anderer der Eigenthümer ist. Es ist zuverlässig ein Geschlechtsverwandter von dem Lat. magnus, major, ohne doch aus dem letztern gebildet zu seyn, wie viele behauptet haben. S. Macht, Mehr, Meister. Da dieses Wort im Deutschen so alt, und von einem so weiten Umfange ist, so ist gar nicht glaublich, daß die Deutschen und verwandten Völker für einen Vorgesetzten nicht eher einen eigenen Nahmen gehabt haben sollten, als bis sie solchen aus dem Lat. Major und Magister entlehnet. Das Lateinische Major ist vielmehr erst in den spätern Zeiten auf die Deutschen Meier angewandt worden. Daß dieses Wort so wohl von den vornehmsten Hof- und Reichsbeamten, als auch von einer geringen Art Bauern gebraucht worden, darf niemanden befremden. Es hat dieses Schicksal mit Meister, Hofmeister, Marschall, Kanzler und andern allgemeinen Benennungen mehr gemein. Die Schreibart dieses Wortes ist sehr verschieden. Man schreibt es bald Maier und Mayer, bald auch Meyer. Das ai ist ein Oberdeutscher Doppellaut, welcher im Hochdeutschen gern in ein ei übergehet, zumahl da das alte meh, mehr, und der Superlativ meist, sich für das letztere erklären. Für das ist gar kein Grund vorhanden. Ein anderes hierher nicht gehöriges Wort ist das Nieders. Meier, ein Mäher, Schnitter, von meien, mähen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 153-154.
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