Morgengabe, die

[287] Die Morgengabe, plur. die -n, dasjenige Geschenk, welches der Ehemann den nächsten Morgen oder Tag nach der Vermählung seiner neuen Gattinn zu machen pflegt, und welches jetzt nur noch unter dem hohen Adel gebräuchlich ist, ehedem aber auch unter den Deutschen niedern Standes üblich war, und als eine Vergeltung für die dem Gatten zugebrachte Jungfrauschaft angesehen wird; obgleich auch Witwen solche bey ihrer zweyten Vermählung zu bekommen pflegen. Daher das Zeitwort bemorgengaben, mit der Morgengabe versehen. Das Wort ist so alt, als der Gebrauch selbst, der sich in den ältesten Zeiten Deutschlandes verlieret. Es lautet schon in dem Theilungsvertrage zwischen Guntram, Childebert und Brünnhild von 587 Morganegiba, in den alten Longobardischen Gesetzen Morgengap, Morgincap, im Angels. Morgengifa, im Schwed. Morgongåfva, im mittlern Lat. Morganegiba, Morgengaba, Morgangifa, Morganaticum, Murganate, Murgitatio u.s.f. Bey den Cataloniern heißt dieses Geschenk, dem Du Fresne zu Folge, Screix, im Valentia Griax, in Aragonien Haereditamentum maritorum, oder Firma dotis, in Castilien Arrha, bey den ältern Schweden Hindradagsgäf und Mundur. Die Morgengabe muß mit der Mitgabe oder dem Brautschatze, dem Witthum, der Widerlage u.a.m. nicht verwechselt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 287.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: