Nachleben

[379] Nachlêben, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, zum Bestimmungsgrunde seines Lebens, d.i. freyen Verhaltens, machen, mit der dritten Endung der Sache. Eines Vorschrift, eines Befehl nachleben. So auch die Nachlebung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 379.
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