Nachsagen

[384] Nachsagen, verb. reg. act. 1) Hinter jemandes Rücken, in dessen Abwesenheit von ihm sagen; wo es so wohl im guten als nachtheiligen Verstande üblich ist, dagegen nachreden in letzterm am gebräuchlichsten ist. Das kann ich ihm zum Ruhme nachsagen. Sie kann uns doch nicht Schande nachsagen, 1 Mos. 38, 23. 2) Eine gehörte oder erfahrne Sache wieder sagen, wieder erzählen. So du etwas von diesem unsern Geschäft wirst nachsagen, Jos. 2, 20. Hörest du was Böses, das sage nicht nach, Sir. 19, 7. 3) Besonders in engerer Bedeutung, auf jemandes Zeugniß wieder erzählen, mit der dritten Endung der Person, wofür doch nachreden üblicher ist. Einem etwas nachsagen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 384.
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