Nachtwache, die

[402] Die Náchtwáche, plur. die -n. 1) Diejenige Wache, welche um der Sicherheit anderer willen zur Nachtzeit verrichtet wird, zum Unterschiede von der Tagewache. Die Nachtwache thun, verrichten, halten. 2) Diejenige Person oder diejenigen Personen, welche diese Wache verrichten. 3) Die Zeit, in welche eine solche Wache des Nachts auf ihrem Posten zubringen muß; eine jetzt ziemlich veraltete Bedeutung, weil man diese Eintheilung der Nacht an den wenigsten Orten mehr kennet. Ehedem aber theilte man die Nacht in Ansehung der Wachen, besonders bey den Kriegsheeren und in Festungen, in drey oder vier Theile, deren jeder denn eine Nachtwache genannt wurde. Tausend Jahr sind vor dir wie eine Nachtwache, Ps. 90, 4. In der vierten Nachtwache kam Jesus zu seinen Jüngern, Matth. 14, 25. Schon bey dem Kero Nahtuuahho, im Tatian Nahtuuahta.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 402-403.
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