Official, der

[586] Der Officiāl, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Officialis, in der Römischen Kirche, der Vorgesetzte eines geistlichen Gerichtes, welcher in einem geistlichen Gerichte im Nahmen des Bischofes den Vorsitz hat, und dessen Stelle vertritt. Daher das Officialāt, dessen Amt und Würde. Das Officialat-Gericht, ein geistliches bischöfliches Gericht, dessen Stelle bey den Protestanten die Consistorien oder Kirchenräthe vertreten. Die Officiale und ihre Gerichte kamen ungefähr im 12ten und 13ten Jahrhunderte anstatt der Archi-Diaconen und ihrer Gerichte auf, welche sich durch ihre Ausschweifungen, Härte, und Gierigkeit bey jedermann verhaßt gemacht hatten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 586.
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