Pflug (1), der

[746] 1. Der Pflug, des -es, plur. die Pflüge, ein nur im Niedersächsischen, wo es Plog lautet, übliches Wort, eine Gesellschaft mehrerer zu einer gemeinschaftlichen Arbeit, und in weiterm Verstande, zu einer gemeinschaftlichen Absicht verbundener Personen zu bezeichnen; eine Bande. So wird bey dem Torfgraben eine Gesellschaft von Personen, welche erfordert werden, ein Tagewerk Torf in einer gewissen Zeit zu beschicken, ein Pflug genannt, wozu wenigstens sieben Personen erfordert werden. Auch bey den Deicharbeiten heißen diejenigen Arbeiter, welche bey einer Arbeit zugleich und in einer gewissen Ordnung beschäftiget sind, ein Pflug, Holländ. Ploeg. Da denn in weiterer Bedeutung ein jeder verbundener[746] Haufen, eine Partey, Faction, Rotte u.s.f. mit diesem Nahmen beleget wird. Die Übereinkunft mit dem folgenden Worte scheinet nur zufällig zu seyn, indem Pflug in dieser Bedeutung, aller Wahrscheinlichkeit nach, zu unserm Gelag und Gelichter gehöret, und statt des Hauches der letztern den oft gleichgültigen Blaselaut vor dem Stammworte lag, Licht, angenommen hat. Wenigstens ist der Begriff der Verbindung allem Ansehen nach in diesem Worte der herrschende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 746-747.
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