Rathschluß, der

[956] Der Rāthschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, ein nach gepflogenem Rathe oder Überlegung gefaßter Entschluß; in welchem Verstande es doch nur noch zuweilen in der höhern Schreibart von den Entschlüssen regierender Herren gebraucht wird. Am üblichsten ist es in figürlichen Verstande in der Theologie, wo die Rathschlüsse[956] Gottes, die göttlichen Entschließungen über die Wirklichkeit und Veränderungen der Dinge, die Bestimmungen der göttlichen Entschließung sind. Die willige Ergebung in die Rathschlüsse Gottes ohne geheime Ausnahmen. Alle besondere Absichten der Rathschlüsse und Verhängnisse Gottes einsehen wollen, ist unsinnige Begehrlichkeit, Gell. Der Rathschluß Gottes von unserer Seligkeit, dessen Entschluß in einer gewissen Ordnung jedermann selig zu machen. S. 3 Rath 1 3).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 956-957.
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