Rechnungsbeamte, der

[996] Der Rêchnungsbeamte, des -n, plur. die -n, ein jeder Beamter, welcher einer Einnahme vorgesetzet ist, welche einem andern berechnet werden muß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 996.
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