Register, das

[1026] Das Regíster, des -s, plur. ut nom. sing. aus dem mittlern Lateine Registrum. 1) Ein Nahmenverzeichniß mehrerer Dinge[1026] Einer Art. Ein Waaren-Register, Geschlechts-Register, Schuld-Register, Sünden-Register. Ein Register machen, verfertigen. Im schwarzen Register stehen, im bösen Rufe, im bösen Andenken, von der ehedem üblichen Gewohnheit, die Nahmen der Geächteten oder aus einer Stadt Verbanneten an eine schwarze Tafel zu schreiben. Es ist am häufigsten nur noch in einigen einzelen Fällen üblich, indem in andern die Wörter Liste, Matrikel, Verzéichniß u.s.f. gebräuchlicher sind. Besonders gebraucht man es noch von einem nach dem Alphabete eingerichteten Verzeichnisse der in einem Buche vorkommenden Wörter und Sachen, mit Nachweisung des Blattes oder Ortes; bey einigen ein Blattweiser, Blattzeiger. 2) In einigen Fällen werden auch mehrere Dinge Einer Art selbst ein Register genannt. So heißen in den Orgeln mehrere zu Einer Art Stimme gehörige Pfeifen ein Register; das Flöten-Register u.s.f. Bey den Drechslern ist das Register eine Stange mit kleinen Zapfen, die Rückenlehne daran nach Belieben nahe oder fern zu stecken. 3) In noch andern Fällen führet ein Werkzeug, vermittelst dessen mehrere Dinge Einer Art beweget werden, den Nahmen eines Registers, oder vielmehr, Dinge Einer Art, so fern sie vermittelst eines dritten Dinges regieret oder bestimmet werden. So werden in den Orgeln, die dünnen beweglichen hölzernen Stangen unter dem Pfeifenstocke, durch deren Verschiebung ein jedes beliebiges Register in der vorigen Bedeutung, oder eine jede beliebige Stimme gespielet wird, gleichfalls das Register genannt. Alle Register aufziehen, alle Stimmen spielen lassen. An den chymischen Öfen bestehet ein Register aus mehrern Öffnungen, die man mit einer einzigen Bewegung nach Belieben öffnen und verschließen kann. Bey den Kunstdrechslern bestehet das Register aus mehrern zu Einer Art Arbeit gehörigen Theilen. Das Schrauben-Register ist daselbst eine Art Docken, Schrauben zu drehen. Der Register-Stock, ein Stock, woran die dazu gehörigen Theile befestiget sind. Bey den Buchdruckern ist Register halten, dahin sehen, daß bey dem Widerdrucke der Bogen genau in die Puncturlöcher des Schöndruckes komme, damit die Columnen auf beyden Seiten mit einander überein treffen.

Anm. Es ist aus dem mittlern Lat. Registrum entlehnet, welches auch die Franzosen in ihrem Regître, und die Italiäner in ihrem Registro beybehalten haben. Voß und andere leiten dieses Registrum von dem Latein. Regestum ab; allein diese kannten vermuthlich keine andere Bedeutung, als die erste Bedeutung eines Verzeichnisses. Es ist vielmehr glaublicher, daß es von regere, regieren, abstammet, welcher Begriff besonders in der dritten Bedeutung deutlich genug hervorsticht, da denn die zweyte und endlich auch die dritte Bedeutung bloße Figuren desselben seyn würden. In einem von Peter Selbeth übersetzten und zu Straßburg 1535 gedruckten Valerius Maximus wird Regimen maris et terrae ausdrücklich durch Register der Erd und des Mörs übersetzt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1026-1027.
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