Register

[712] Register (v. mittellat. regesta), Verzeichnis im allgemeinen; dann Verzeichnis der bei einer Behörde gemachten Eingaben und der mündlich angebrachten Sachen. Das Eintragen derselben heißt Registrieren, derjenige Kanzleibeamte, der dies zu besorgen hat, Registrator; das Buch, in das die gemachten Eingaben nebst den darauf ergangenen Resolutionen verzeichnet werden, Registrande und der Aufbewahrungsort (Bureau) dafür Registratur: mit letzterm Wort bezeichnet man auch eine kurze Auszeichnung, die zu den Akten gebracht wird, im Gegensatz zum förmlichen Protokoll. Die Gesamtheit der auf das Registrantenwesen bezüglichen Regeln heißt Registraturwissenschaft. Dann ist R. ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis bei Büchern, entweder nach den Sachen (Sach-) oder nach den Wörtern (Wortregister). – In der Orgel bezeichnet R. eine vollständige Pfeifenreihe (Stimme), die für jeden Ton der Klaviatur eine oder, wie bei den gemischten Stimmen, mehrere Pfeifen enthält und durch einen sogen. Registerzug in oder außer Funktion gesetzt wird (vgl. Orgel). – Auch ist der Name R. auf die menschliche Stimme übertragen worden, die bekanntlich je nach der Art der Funktion der Stimmbänder Töne sehr verschiedenen Klangcharakters hervorzubringen vermag, und man unterscheidet als die beiden Hauptregister aller Menschenstimmen das Brustregister und das Kopfregister. – In der Technik bezeichnet R. eine Vorrichtung, wodurch etwas reguliert, so gestellt wird, wie es der Zweck erfordert, in der Buchdruckerkunst (s. Register halten), bei Drechslern etc.; auch ein in mehreren Abstufungen gebräuchliches Papierformat: 511× 402 mm; 487 × 396 = Schmalregister; 475 × 383 = Mittelregister.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 712.
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