Reichsboden, der

[1040] Der Reichsboden, des -s, plur. inus. der zu einem Reiche, und in engerer Bedeutung, der zu dem Deutschen Reiche gehörige Grund und Boden. In engerer Bedeutung, ein dem Deutschen Reiche unmittelbar unterworfener Grund und Boden. In diesem Verstande wird z.B. der große Wald um Nürnberg nur der Reichsboden genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1040.
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