Rittergut, das

[1133] Das Rittergut, des -es, plur. die -güter, ein Gut, dessen Besitzer dem Lehensherrn zu Ritterdiensten verbunden, und außer denselben von allen Beschwerden befreyet ist; zum Unterschiede so wohl von einem Freygute, als auch, und zwar noch mehr, von einem Bauergute.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1133.
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