Römer-Monath, der

[1155] Der Römer-Monath, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte, diejenige Steuer, welche die Reichsstände zu einem Reichskriege oder auch zu andern Bedürfnissen, nach dem Fuße dieser Kriegssteuer bewilligen. Sie hat den Nahmen von[1155] den ehemahligen Römer-Zügen, d.i. von den Zügen der erwählten Römischen Könige nach Rom, zu deren Behuf die Reichsstände monathlich eine bestimmte Steuer erlegten, welche nachmahls auch in andern Fällen zum Muster und Maßstabe behalten worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1155-1156.
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