Rückständig

[1192] Rückständig, adj. et adv. von solchen Abgaben oder Geldsummen noch außen stehend. Rückständige Steuern. Im Oberd. auch hinterständig, rückstellig, Nieders. ruggstellig, ruggstendig. Auch von Personen, rückständig seyn, noch Rückstände zu bezahlen haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1192.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: