Ruder, das

[1194] Das Ruder, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein langes Werkzeug, einen andern Körper damit umzurühren; eine nur in den Brauhäusern übliche Bedeutung, wo die langen vorn breiten Stangen dieser Art Ruder heißen. In manchen Gegenden werden sie Wessel genannt. 2) In gewöhnlicherer Bedeutung ist das Ruder eine Art Hebel, welcher in einem langen, unten breiten Holze bestehet, einen schwimmenden Körper in dem Wasser so wohl fortzutreiben, als auch zu regieren, von welcher letztern Art auch das Steuerruder ist, welches ehedem länger war, als es jetzt gemeiniglich ist. Ein Schiff mit Rudern forttreiben. An dem Ruder ziehen. An dem Ruder sitzen, das Ruder führen, in engerer Bedeutung, das Steuerruder, und figürlich, die oberste Leitung oder Bestimmung gewisser Veränderungen haben. Am Ruder des Staates sitzen den Staat regieren. Bey den Jägern werden die Füße des Wassergeflügels, wegen ihres ähnlichen Gebrauches, die Ruder genannt. In Meißen werden auf den kleinen Elbschiffen die Ruder Rügen genannt.

Anm. Schon bey dem Ottfried. Ruoder, im Nieders. Roder, Roor, im Engl. Rudder, im Angels. Rhoter, in Boxhorns Glossen Rhodol, im Pohln. Rudel. Der Begriff der hin und her gehenden mit Veränderung des Ortes verbundenen Bewegung ist der Stammbegriff, daher dieses Wort als ein Verwandter von rühren, rudeln, reiten u.s.f. angesehen werden muß. Mit einer andern Endsylbe, aber eben demselben Begriffe, ist im Nieders. dafür auch Reem, Riem, üblich, S. Riemen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1194.
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