Satzung, die

[1290] Die Satzung, plur. die -en, von dem veralteten Zeitworte satzen für setzen. 1. Die Handlung des Setzens; doch nur in einigen Fällen und am häufigsten auch nur in einigen Gegenden, besonders in einigen Zusammensetzungen. So ist im Oberdeutschen die Tagesatzung die Bestimmung eines Tages, besonders zu einer öffentlichen Versammlung, die Fleischsatzung, Brotsatzung, Mehlsatzung, die obrigkeitliche Schätzung oder Taxation des Fleisches, Brotes, Mehles, und oft auch die Taxe selbst. 2. Was gesetzet wird; doch nur in einigen Fällen. 1) * Ein versetztes Pfand hieß ehedem sehr häufig eine Satzung, welche Bedeutung schon im Schwabenspiegel vorkommt, aber jetzt völlig veraltet ist. 2) Ein Befehl, eine Verordnung, ein Gesetz. In der Deutschen Bibel kommt es in diesem Verstande von Befehlen und Gesetzen aller Art sehr häufig vor. Nach meinen Rechten sollt ihr thun, und meine Satzungen sollt ihr halten, 3 Mos. 18, 4. Wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, Kap. 20, 23. Opitz gebraucht es in den Psalmen beständig für Gesetz, und im Niederdeutschen sind Settinge, Satunge, die Statuten. Doch auch in dieser Bedeutung ist es im Ganzen veraltet, und man gebraucht es nur noch in einigen engern Fällen. (a) Von den Vorschriften des äußern Gottesdienstes bey den ältern Juden, nach dem Vorgange der Deutschen Bibel. (b) In dem zusammen gesetzten Reichssatzung, Landtagssatzung u.s.f. bedeutet es verbindliche Verordnungen, wodurch die Glieder einer Gesellschaft sich und ihre Committenten verbinden, da es denn von den Gesetzen im engern Verstande, so fern diese eigentliche Unterthanen verpflichten, unterschieden wird. Menschensatzungen sind solche Gesetze in Glaubens- und gottesdienstlichen Sachen, wodurch Menschen sich selbst verpflichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1290.
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