Schreiber, der

[1652] Der Schreiber, des -s, plur. ut nom. sing. Fäm. die Schreiberinn, von dem Zeitworte schreiben. 1) So fern dasselbe sich[1652] bloß auf die Schriftzüge beziehet, saget man wohl zuweilen, aber nur selten, ein guter, ein schlechter Schreiber. 2) In engerer Bedeutung ist derjenige ein Schreiber, dessen vornehmste Beschäftigung im Schreiben bestehet, d.i. der dasjenige auf-ab- oder niederschreibet, was ihm von einem andern befohlen wird. Ein Copist, oder dessen Beschäftigung im Abschreiben bestehet, heißt ein Schreiber, so wie auch derjenige, welcher dasjenige niederschreibt, was ihm von einem andern dictirt wird. Der Schreiber eines Advocaten. Sich einen Schreiber halten. Der Geheimschreiber, welcher doch jetzt unter dem Nahmen eines Secretärs am bekanntesten ist. In noch engerer Bedeutung werden in den Collegiis oder obrigkeitlichen Ämtern alle diejenigen Schreiber genannt, welche mit der Feder dienen und keine Räthe sind. Daher hat man Amtsschreiber, Gerichtsschreiber, Postschreiber, Stadtschreiber, Landschreiber, Steuerschreiber, Forstschreiber, Kammerschreiber, Rentschreiber, Schiffschreiber, Bergschreiber u.s.f. Da aber dieses Wort durch den häufigen Gebrauch, besonders von geringen Abschreibern, etwas verächtliches bekommen, so hat man dafür in manchen Gegenden und Fällen andere Benennungen eingeführet. So pflegt man einen Gerichtsschreiber an vielen Orten lieber einen Actuarium, einen Schreiber in einem andern Collegio aber gern Secretarium zu nennen, ja in manchen Gegenden bekommen alle Schreiber diesen letzten Nahmen, ungeachtet er eigentlich nur einem Geheimschreiber zukommt. In der Schweiz heißt noch der Syndicus eines ganzen Cantons Landschreiber. 3) In Rücksicht auf die schriftlich vorgetragenen Gedanken und Worte ist Schreiber der Verfasser, der Urheber eines schriftlichen Aufsatzes oder Werkes. Der Schreiber eines Briefes, dessen Verfasser. Der Komödienschreiber, Kalenderschreiber, Bücherschreiber, Zeitungsschreiber u.s.f. Um des schon vorhin gedachten verächtlichen Nebenbegriffes willen, wird es auch hier nicht leicht mehr außer im verächtlichen Verstande, oder von geringen Personen gebraucht. Nur Geschichtschreiber hat sich noch in seiner ganzen Würde erhalten. Für Schriftsteller überhaupt, welchen schon Ottfried Scribar nennet, ist es im Hochdeutschen veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1652-1653.
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