Schützen

[1697] Schützen, verb. reg. act. welches in einer doppelten Bedeutung üblich ist. 1) Den Lauf des Wassers durch einen Damm oder ein vorgelegtes Hinderniß aufhalten oder hemmen. Das Wasser schützen. Daher die Zusammensetzungen abschützen, vorschützen, Schutzbret, Schutzgatter u.s.f. Im Nieders. schotten, schudden, schutten, entweder von Schutt, ein Erddamm oder Wall, oder von dem Nieders. Schott, ein Riegel, eine Fall- oder Schubthüre, oder von dem Nieders. schotten, absondern, als dem Intensivo von scheiden, oder endlich auch mit der folgenden Bedeutung aus einer und eben derselben Quelle. 2) Ein Übel von einem andern Dinge abhalten, einem andern Dinge Sicherheit vor[1697] einem Übel gewähren. So wohl in mehr leidendem Verstande, durch bloßes Abhalten, wie schirmen. Die Mauer schützt den Baum vor dem Nordwinde, der Schild den Leib vor den Pfeilen. Sie traten Hand in Hand aus der schützenden Grotte hervor, Geßn. Als auch in mehr thätigem Verstande, durch damit verbundenes Abwehren. Jemanden schützen. Ihn vor dem Angriffe eines andern schützen. Gott, deine Hülfe schütze mich! Ps. 69, 30. So auch das Schützen. Siehe auch der Schutz.

Anm. In der letzten Bedeutung im Oberdeutschen ehedem schütten, (S. dieses Wort,) im Engl. to shut, im Schwed. skydda. Es ist ein doppeltes Intensivum von hüthen, wo die Steigerung des Begriffes theils durch den Zischlaut, theils aber durch das tz ausgedruckt wird, und bedeutet eigentlich so wohl bedecken, als auch bewahren. S. Haut, Hütte, hüthen. In dieser Intension liegt vielleicht auch die Ursache, warum dieses Zeitwort oft einen mehr thätigen Nebenbegriff hat, als schirmen, und nicht bloß vor einem Übel bedecken, sondern auch dasselbe abwehren bedeutet. Das Lat. Scutum ist damit genau verwandt, (S. Schild,) und vielleicht auch custodire, S. Schatz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1697-1698.
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