Schutzrede, die

[1699] Die Schutzrêde, plur. die -n, eine Rede, worin man sich vertheidiget; die Vertheidigungsrede. In den Rechten, besonders Oberdeutschlandes, werden die Exceptiones Schutzreden genannt, da denn die so genannten dilatorischen Exceptiones, welche eine angestellte Klage auf eine gewisse Zeit aufschieben, verzügliche Schutzreden heißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1699.
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