Spießen (2)

[205] 2. Spießen, verb. regul. act. auf etwas spitziges als auf einen Spieß stecken. Einen Missethäter spießen, eine in Asien übliche Lebensstrafe, da dem Verbrecher ein zugespitzter Pfahl durch den Hintern getrieben wird. Einen Frosch spießen, ihn an einen zugespitzten Stab stecken. Ein Thier spießet sich, wenn es, zum Beyspiel, über einen zugespitzten Pfahl springen will, und sich denselben in den Leib stößt. Die Jäger gebrauchen es auch von den Hirschen, wenn sie mit ihren spitzigen Geweihen stoßen. Bey eben denselben ist spießen in noch weiterer Bedeutung, eine Art der Verbindung zweyer gesprungenen Leinen, da selbige aufgedrehet, zusammen gestoßen und mit einem Bindfaden umwunden werden, welches auch schäften genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 205.
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