Sporteln, die

[224] Die Sporteln, sing. inusit. diejenigen Gebühren, welche die Gerichtspersonen von den klagenden Parteyen für ihre Bemühung mancherley Art erhalten, in Ansehung dieser Gerichtspersonen, da sie in Rücksicht beyder Gebühren heißen. Es ist aus dem Latein. Sportula entlehnt, welches eigentlich einen kleinen Korb, hernach aber auch Erfrischungen und Speisewaaren bedeutete, welche andern in solchen Körben zugeschickt wurden, worin denn auch wohl die älteste Art der gerichtlichen Gebühren bestand.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 224.
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