Stadtvogt, der

[271] Der Stádtvōgt, des -es, plur. die -vögte, ein Voigt, Advacatus, welcher in einer Stadt oder über dieselbe zu gebiethen hat, zum Unterschiede von einem Landvogte; da es denn nach dem verschiedenen Gebrauche des Wortes Vogt auch verschiedene Arten von Stadtvögten gibt. Siehe das erstere. Daher die Stadtvogtey, die Würde, das Amt eines Stadtvogtes; ingleichen dessen Gebieth, wie auch dessen Wohnung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 271.
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