Standhaft

[290] Standhaft, -er, -este, adj. et adv. 1. Dauerhaft, geschickt, lange zu stehen und zu dauren, besonders von Gebäuden; doch nur in einigen besonders Oberdeutschen Gegenden. Ein standhafter, dauerhafter Bau. 2. Im Bergbaue brechen die Erze standhaft, wenn sie sich in einer beträchtlichen Weite erstrecken, und nicht bloß in kurzen Nestern oder Nieren vorkommen. Am üblichsten ist es 3. im figürlichen Verstande, gegen alle Reitzungen zum Gegentheil, besonders gegen alle Vorstellungen des Scheinguten und Scheinbösen anhaltenden Widerstand leistend, die Fertigkeit dieses Widerstandes besitzend, und darin gegründet. Ein standhafter Mann. In seiner Entschließung standhaft seyn. Standhaft in den Schmerzen, wenn man sich durch die Schmerzen nicht aus seiner Gemüthsfassung bringen lässet. Der unschuldig Leidende, der allen seinen widrigen Schicksalen eine standhafte Geduld entgegen setzt, Dusch. Im Nieders. standfast. Beständig bezeichnet vermöge des Zeitwortes bestehen, eigentlich die Zeitdauer, standhaft aber zunächst den Widerstand gegen die Hindernisse. Geschiehet dieser Widerstand gegen rechtmäßige Hindernisse, oder gegen Vorstellungen des wahren Guten oder wahren Bösen, so heißt es hartnäckig, halsstarrig, und in manchen Fällen widerspenstig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 290.
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