Tischlehen, das

[608] Das Tischlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehengut, dessen Ertrag zur Bestreitung des Tisches oder der Tafel des Lehensherren, oder des damit Beliehenen bestimmt ist, und noch häufiger Tafellehen, Tafelgut genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 608.
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