Ungelehrig

[858] Ungelehrig, -er, -ste, adj. & adv. nicht gelehrig, unfähig und ungeneigt, sich lehren zu lassen, Lehren anzunehmen. Einen ungelehrigen Kopf haben, wegen Mangel der Fähigkeit. Man kann aber auch aus bloßem Fehler des Willens ungelehrig seyn. Im Oberdeutschen ist dafür ungelehrsam, und in den niedrigen Sprecharten ungelernig üblich. Daher die Ungelehrigkeit, und im Oberdeutschen die Ungelehrsamkeit, welches letztere, als der[858] Gegensatz der im Hochdeutschen gangbarsten Bedeutung des Wortes Gelehrsamkeit nicht üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 858-859.
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