Unsinnig

[892] Unsinnig, -er, -ste, adj. et adv. Unsinn habend, und darin gegründet, als der Gegensatz des jetzt veralteten sinnig. 1. In der ersten Bedeutung des vorigen Hauptwortes. (1) Seines Verstandes im hohen Grade beraubt. Unsinnig seyn, werden. Ein unsinniger Mensch. David stellete sich unsinnig, 1 Sam. 12, 10. Du wirst unsinnig werden, 5 Mos. 28, 34. S. auch Wahnsinnig. (2) Im hohen Grade unvernünftig, der gesunden Vernunft im höchsten Grade widersprechend. Es würde unsinnig seyn, dergleichen vorzunehmen. Ein unsinniges Betragen. Ein unsinniger Mensch. 2. Von Sinn, der begreifliche Verstand eines Wortes, oder einer Rede, wäre unsinnig, alles solchen begreiflichen Verstandes beraubt, in welcher Bedeutung es aber doch wenig gebraucht wird, wenigstens fließt sie fast in allen Fällen mit der vorigen zusammen.

Anm. Die Wörter Unsinn und unsinnig kommen in der ersten Bedeutung schon im Schwabenspiegel vor, und sind mit dem Lat. Insania und insanus sehr nahe verwandt. Im Niederdeutschen ist für unsinnig, afsinnig, absinnig, üblich. S. Sinnig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 892.
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