Unsündlich

[894] Unsündlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sündlich. 1) Keine Sünde seyend, dem geoffenbarten Gesetze Gottes nicht zuwider. Unsündliche Handlungen. 2) Nicht mit Sünde behaftet, kein Vermögen zu sündigen habend und darin gegründet; für das ungewöhnlichere unsündig. Gott ist unsündlich, im strengsten Verstande, so fern er unmöglich sündigen kann. Kein Mensch ist unsündlich. So auch die Unsündlichkeit, die Eigenschaft, da eine Person oder Sache unsündlich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 894.
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