Unterhandeln

[910] Unterhándeln, verb. regul. act. & neutr. welches im letzten Falle das Hülfswort haben erfordert, streitige Absichten oder Forderungen durch Vorstellungen zu vergleichen suchen, wofür oft nur das einfachere handeln gebraucht wird. Mit jemanden unterhandeln, als ein Neutrum, sowohl wegen eines noch streitigen Preises, (im gemeinen Leben handeln, als auch wegen der Sache eines dritten u.s.f. Einen Frieden unterhandeln, durch gütliche Beylegung streitiger Forderungen den Frieden herzustellen suchen.[910] So auch einen Vergleich, einen Waffenstillstand, eine Heurath u.s.f. unterhandeln.

Anm. Das Wort scheinet mit seinen abgeleiteten eine neue Zusammensetzung zu seyn, wo das Vorwort unter die Handlung oder Verhandlung unter mehrern zu bezeichnen scheinet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 910-911.
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