Unzweifelhaft

[954] Unzweifelhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz, von zweifelhaft, doch nur so fern es objective gebraucht wird, woran man nicht zweifeln kann und darf, wobey kein Zweifel Statt findet. Ein unzweifelhaftes Zeugniß. Das ist unzweifelhaft wahr. Unstreitig, unleugbar werden in ähnlichem Verstande gebraucht; ungezweifelt aber bedeutet eigentlich, woran nicht gezweifet wird. In einigen Gegenden ist für unzweifelhaft mit einer andern Ableitungssylbe auch unzweifelich üblich. Daher die Unzweifelhaftigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 954.
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