Verblümen

[1000] Verblümen, verb. regul. act. eigentlich, mit gemahlten Blumen oder Figuren versehen, um damit etwas zu verbergen, zu bedecken, in welcher Bedeutung es doch nicht mehr üblich ist. Man hat es nur noch in einer doppelten uneigentlichen Bedeutung. 1. * Unter einem angenehmen Scheine verbergen; eine im Hochdeutschen fremde Bedeutung, welche noch in einigen Provinzen Ober-Deutschlandes gangbar ist.


Ach, was will ich mich denn rühmen,

Wegen meiner Frömmigkeit!

Kann ich gleich den Schalk verblümen,

Gryph.


verbergen, verstellen. Wohin auch folgende Stelle aus dem Opitz zu gehören scheinet.


Der Wahrheit hässig seyn, verblümet liebekosen,


d.i. verstellt. 2. Etwas verblümt sagen, sich verblümt ausdrücken, im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart, durch Anspielung, im Gegensatze des gerade zu sagen. Daher pflegen auch einige in der Logik die figürliche Bedeutung der[1000] Wörter, die verblümte Bedeutung zu nennen, wozu aber dieses Wort zu niedrig ist. Noch weniger Beyfall haben diejenigen gefunden, welche Allegorie durch Verblümung geben wollen. In dieser zweyten Bedeutung ist es nur allein im Mittelworte üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1000-1001.
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