Verheirathen

[1062] Verheirathen, verb. reg. act. durch Heirath mit einer andern Person verbinden, sowohl absolute. Seine Tochter verheirathen, im gemeinen Leben auch ausheirathen. Sich verheirathen. Verheirathete Kinder haben. Verheirathet seyn. Als auch mit Bezeichnung der Person, welche durch Vorwörter ausgedruckt wird. Seine Tochter an einen angesehenen Mann verheirathen. Noch häufiger mit dem Vorworte mit. Seinen Sohn mit einer Person verheirathen. Sich mit einer Person verheirathen, sie heirathen. Aber der biblische intransitive Gebrauch ohne Reciprocation, welcher verheirathet, der thut wohl, welcher aber nicht verheirathet, der thut besser, 1 Cor. 7, 38, ist wider den Sprachgebrauch. Daher die Verheirathung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1062.
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