Verjüngen

[1066] Verjüngen, verb. regul. act. 1. Wieder jung machen, sich verjüngen, wieder jung werden. Sich verjüngen als ein Adler. Die Schlangen verjüngen sich durch Abstreifung der Haut. Figürlich verjüngt sich im Frühlinge die Natur. Die verjüngte Schönheit der Natur. 2. Dünner und kleiner machen. (1) Dünner. Ein Stück Stein verjüngen. Eine Säule verjüngt sich nach oben zu. Schiffe, welche schnell segeln sollen, müssen sich von ihrer Mitte an gegen das Vorder- und Hintertheil[1066] verjüngen. (2) Verkleinern, doch nur am häufigsten im engern Verstande, ein Ding im Kleinen einem größern ähnlich machen, mit Beybehaltung des Verhältnisses aller Theile, besonders in den bildenden Künsten. Eine Zeichnung, einen Riß verjüngen. Der verjüngte Maaßstab. So auch die Verjüngung.

Anm. In der ersten Bedeutung hatte man ehedem dafür sowohl das Neutrum jungen, als auch das Activum jüngen, welches noch bey dem Notker und den Schwäbischen Dichtern vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1066-1067.
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