Versilbern

[1140] Versilbern, verb. regul. act. 1. Mit einer dünnen Oberfläche von Silber überziehen, übersilbern; wie vergolden und übergolden. Versilbertes Metall. Ein Buch auf dem Schnitte versilbern. 2. Figürlich ist versilbern nicht allein im Oberdeutschen, sondern auch oft im gemeinen Leben der Hochdeutschen, verkaufen und dadurch in bares Geld verwandeln, in das Geld setzen. Der Kaufmann versilbert seine Waare, wenn er sie verkauft. Im Oberdeutschen wird daher in vielen Ämtern und Dicasteriis derjenige, welcher den Verkauf eines Productes zu besorgen hat, der Versilberer genannt; z.B. der kaiserlich-königliche Holzversilberer zu Wien.

So auch die Versilberung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1140.
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