Verständig

[1147] Verständig, -er, -ste, adj. et adv. in der ersten Bedeutung des vorigen Wortes, Verstand habend und an den Tag legend, ingleichen darin gegründet, in allen Schattierungen dieser Bedeutung des Hauptwortes. Ein verständiger Hund, der die Zeichen des andern leicht verstehet. Am häufigsten in der engern Bedeutung des Hauptwortes, deutliche Begriffe von etwas habend. Sowohl in einzelnen Fällen, da denn die Sache, von welcher man deutliche Begriffe hat, in der zweyten Endung steht. Ein der Sache verständiger Mann, der sie verstehet, ihrer kundig ist. Ein Rechtsverständiger. Noch häufiger absolute. Der Mensch ist ein verständiges Wesen, er ist deutlicher Begriffe fähig. Ingleichen in engerer Bedeutung, viel Verstand habend und verrathend. Ein verständiger Mann. Seltener von Sachen, in dem Verstande gegründet. Ein verständiger Einfall, besser ein vernünftiger, oder kluger. Luthers verständiglich für das Nebenwort verständig ist im Hochdeutschen veraltet. Bey dem Kero farstantantlih.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1147.
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