Verwalten

[1170] Verwalten, verb. regul. act. ein mit Gewalt versehenes Geschäft handhaben. Das Hauswesen verwalten. Das Regiment verwalten, regieren. In dieser weitern Bedeutung ist es veraltet, und man gebraucht es nur noch von der Handhabung eines aufgetragenen und mit einer gewissen Gewalt verbundenen Geschäftes. Jemandes Stelle verwalten, sie vertreten, versehen. Auch hier fängt es an, ungangbar zu werden, indem man es gemeiniglich nur noch mit einigen Hauptwörtern gebraucht. Ein Amt verwalten. Sein Amt mit aller Treue und Gewissenhaftigkeit verwalten. Die Sacramente verwalten, handhaben, kraft aufgetragener Gewalt austheilen. So auch die Verwaltung. Siehe Walten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1170.
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