Verweiben

[1174] * Verweiben, verb. regul. welches im Hochdeutschen unbekannt ist, und nur in einigen Gegenden für beweiben vorkommt. Opitz und die Schlesischen Dichter gebrauchen es häufig. Wenn du verweibet bist, Opitz.


Du, dessen unverweibt die Mutter ist genesen,

Opitz.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1174-1175.
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