Vorbehalt, der

[1252] Der Vorbehalt, des -es, plur. die -e. 1. Die Handlung, da man sich etwas vorbehält, d.i. bey einer anderweitigen Einschränkung Freyheit zu behalten sucht, etwas zu thun oder zu lassen; Reservatio, da es denn in manchen Fällen so viel als Ausnahme und Bedingung ist. Ich mache mich dazu anheischig ohne allen Vorbehalt, ohne alle Ausnahme, Bedingung. Ich bewillige es, jedoch mit dem Vorbehalte, daß u.s.f. mit der Bedingung, Ausnahme. Mit Vorbehalt der Rechte eines jeden, ohne jemandes Recht zu nahe zu treten. (2) Dasjenige, was man sich vorbehält, die vorbehaltene Suche, Reservatum, die Bedingung, Ausnahme. In dem Deutschen Staatsrechte ist der geistliche Vorbehalt, Reservatum ecclesiasticum, das Recht, welches sich in dem Westphälischen Frieden die katholischen Reichsstände, bey der Aufnahme der protestantischen Religion zu gleicher Würde und Gerechtsamen mit der katholischen, vorbehalten haben, daß wenn ein katholischer Prälat oder Geistlicher von seiner Religion abtreten würde, derselbe seiner geistlichen Güter und Einkünfte verlustig seyn sollte. In einem andern[1252] Verstande ist in den Rechten der Vorbehalt in Gedanken, Reservatio mentalis, eine verschwiegene Einschränkung des Eides von Seiten dessen, der ihn ableget, um dem Eide einen andern Verstand beyzulegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1252-1253.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: